Bannerbild

Umwelt

Weshalb Ersatzmassnahmen?

Die Frage wird oft gestellt: Weshalb sind überhaupt Ersatzmassnahmen nötig? In der Schweiz müssen alle grossen Bauprojekte vor der Genehmigung eine sogenannte Umweltverträglichkeitsprüfung bestehen. In dieser wird unter anderem beurteilt, ob durch das Bauwerk schützenswerte Vegetationstypen oder seltene Tiere beeinträchtigt werden.

Ist dies der Fall, muss der Bauherr zuerst nachweisen, dass er das Bestmögliche zu deren Schutz unternommen hat. Liegt eine Beeinträchtigung vor, so muss entweder eine Wiederherstellung erfolgen oder es müssen in geographischer Nähe sogenannte "Ersatzmassnahmen" vorgesehen werden.

Als schützenswert gelten beispielsweise alle Wälder, Hecken, Feuchtgebiete und Trockenstandorte. Es ist unschwer zu erkennen: der Bau einer Autobahn greift zwangsläufig in die Naturlandschaft ein. Als Beispiel sieht man auf der Gegenüberstellung der beiden Fotos unten (Gebiet Turtmann) rot umrandet die Hecken, Schilf- und Waldflächen vor dem Bau der Autobahn im Jahr 1999 und während der Arbeiten im Jahr 2014.

Die verlorenen Flächen müssen im Rahmen von Ersatzmassnahmen kompensiert werden. Zumindest ein Teil des Ersatzes sollte - wenn möglich - bereits zu Beginn der Bauarbeiten erfolgen, damit seltene Tier- und Pflanzenarten an ihren neuen Standort verpflanzt werden können.

Beispiel "Wiesen-Alant" (gelbe Blume auf dem Foto unten): Diese Pflanze war früher in den grossen Tälern der Schweiz weit verbreitet, kam jedoch im Zuge der landwirtschaftlichen Intensivierung an den Rand des Aussterbens. In den Ersatzmassnahmen der A9 hat sie eine neue Heimat gefunden.

Bilder

 

KONTAKT

Dienststelle für Nationalstrassenbau
Kantonsstrasse 275 | Postfach 160
3902 Glis

info@a9-vs.ch
TEL. +41 27 606 97 00