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Länge Teilstrecke 15 km

2.75 km (18%) Tunnel und Gedeckter Einschnitt

2 Halbanschlüsse (Gampel) / Vollanschluss (Raron)

Meilensteine

Hintergrundbild Kacheln

 

Die zweite A9-Teilstrecke im Oberwallis (Leuk-Gampel) ist auf Ende November 2016 im Beisein von Bundesrätin Doris Leuthard und zahlreichen weiteren Gästen feierlich eröffnet worden.

Der Durchschlag der Nord- und Südröhre stellt einen weiteren Meilenstein auf, auch wenn die bautechnischen Herausforderungen weiterhin hoch bleiben.

Vier Baustellen gleichzeitig – dreieinhalb Jahre Arbeit – ein Ziel: Vollanschluss Raron

Als Trassebau wird die offene Strecke der Autobahn bezeichnet. Auch diese Teilstücke stellen besondere Herausforderungen an Planungsingenieure und Unternehmer dar.

Gedeckter Einschnitt Turtmann (GETU)

Das Hauptbauwerk der Teilstrecke zwischen Leuk/Susten und Gampel/Steg

Bild rechts

Text links

Nach mehr als zehnjähriger Bauzeit – die erste Baugrube wurde im Herbst 2004 ausgehoben – ist der Tagbautunnel entlang der SBB-Strecke in Turtmann vollendet. Der Scheitel der  beiden 1‘350 m langen Tunnelröhren liegt rund 3 m unter der Terrainoberfläche. Der Tunnel ist in heterogenem Baugrund von Grundwasser umspült und verlangte entsprechend aufwändige Baumethoden und –massnahmen, wie beispielsweise einen rundum abgedichteten Tunnel. Die Baugrube musste seitlich mittels Spundwänden verstärkt, die Pfeiler der Brücke nach Getwing zusätzlich abgestützt werden. Viel Aufwand verursachte auch das Unterqueren der Turtmänna und des Putijergrabens sowie die zahlreichen Leitungsumlegungen in vibrationssensibler Umgebung. Dem Aushub folgte die Sohlenabdichtung. Das Beton-Sohlgewölbe inkl. Mittelwand und Decke entstand mit Hilfe eines Schalungswagens.

Die letzte Etappe des Tunnelgewölbes betonierten die Arbeiter am 27. Februar 2014, im Sommer 2014 war der Rohbau mit insgesamt 58‘200 m3 eingebrachtem Beton beendet. Der Innenausbau umfasste das Einbauen von Werkleitungen, das Auffüllen der Sohle mit Kiessand, der Einbau von Schlitzrinnen und das Versetzen der Randsteine und schliesslich im Herbst 2015 den Einbau des Belages. Die Ausrüstung umfasste vier Phasen: Vorbereitungsarbeiten wie technische Lokale, Längsverkabelung zur Energieversorgung, Installation der Betriebs- und Sicherheitsausrüstung und schliesslich die integrale Testphase ab dem Sommer 2016. 

Interview (2018) mit dem Gemeindepräsident von Raron

Sonderthema

Landerwerb

Bild linke Spalte

Der Bereich „Landerwerb“ ist dafür zuständig, das Land, welches für den Bau der National­strasse benötigt wird, zu besorgen. Die Tätigkeiten des Landerwerbs sind im Bundesgesetz über die Nationalstrassen, Art. 30 ff, geregelt. Dabei wird darauf verwiesen, dass der Bau einer Nationalstrasse einem übergeordneten öffentlichen Interesse unterliegt. Grundsätzlich wird beim Landerwerb immer der freihändige Erwerb einer benötigten Parzelle angestrebt. Sofern dieser ausser Betracht fällt, wird die Parzelle im Landumlegungs- oder Enteignungsverfahren erworben. Erwähnenswert ist dabei, dass das Enteignungsverfahren erst dann zur Anwendung kommt, wenn die Bemühungen um einen freihändigen Erwerb resp. eine gütliche Einigung oder eine Landumlegung nicht zum Ziel führen. Nach der Fertigstellung der Autobahn oder des Autobahn-Teilstücks werden nicht (mehr) benötigte Restparzellen veräussert oder in ein anderes Projekt von öffentlichem Interesse transferiert. Bei der Veräusserung dieser Restparzellen wird die jeweilige Parzelle immer zuerst der öffentlichen Hand und erst dann einem privaten Interessenten zum Kauf angeboten.

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